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Studenten mit eigenen Kindern können mehr Bafög erhalten, wenn sie einen Kinderbetreuungszuschlag beantragen. Dieser beträgt für das erste Kind 113 € und für alle folgenden Kinder 85 € im Monat.
Voraussetzung für die erhöhte Bafög-Zahlung ist, dass das Kind mit dir in einem Haushalt lebt und dort von dir betreut wird. Dies wird meist auch dann angenommen, wenn du unter der Woche wegen deines Studiums in einer anderen Stadt wohnst und dein Kind nur am Wochenende siehst.
Anders als das Bafög musst du den Kinderbetreuungszuschuss nach dem Studium nicht zurück zahlen. Zudem musst du auch nicht nachweisen, welche Aufwendungen du tatsächlich für die Betreuung deines Kindes bzw. deiner Kinder hattest. Der Kinderbetreuungszuschuss ist daher eine sehr unbürokratische staatliche Unterstützung.
Du kannst den Zuschuss für die Betreuung deines Kindes zusammen mit dem Bafög beantragen. Das Formular dazu heisst „Zusatzblatt für den Kinderbetreuungszuschlag“ bzw. „Vorläufige Anlage 2 zu Formblatt 1“.
Übrigens: Wenn ihr (du und der Vater / die Mutter des Kindes) euch zusammen in einer Wohnung um die Erziehung des Kindes kümmtert und ihr beide Anspruch auf Bafög habt, kann nur einer von euch den Kinderbetreuungszuschuss beantragen – eine doppelte Auszahlung ist nicht möglich!
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